Die Ingeborg-Sieber-Stiftung wurde 2017 rechtlich als gemeinnützige Stiftung begründet und fördert seit 2018 jährlich junge musikalische und künstlerische Talente.
Die Stiftung fördert junge Studentinnen/Studenten aus den Bereichen Musik und Kunst in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kunst der Universität Osnabrück, vertreten durch die Professorin, Frau Dr. Kaesbohrer und dem Fachbereich Musik an der Hochschule Osnabrück, Institut für Musik, vertreten durch Professor Herr Wienhausen.
Das jährliche Förderbudget beträgt insgesamt 40.000 €, jeweils aufgeteilt für die Bereiche Musik und Kunst und soll jeweils vielen Talenten zugutekommen. Die Stiftung soll im Sinne der Stifterin dazu beitragen, die jungen erfolgversprechenden Talente der Musik & Kunst in Osnabrück durch die Gewährung von Stipendien und die Förderung und Unterstützung künstlerischer Arbeiten und Projekte in Osnabrück zu unterstützen und ihren Erfolg zu fördern.
Bewerber für die Stipendien können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres direkt über die Universität oder Hochschule einreichen, auch im Rahmen des Deutschland-Stipendium oder an die angegebene Stiftungsanschrift, z.Hd. Geschäftsführer Dipl.-Päd. Klaus Springer.
Antragsformular
Wie und wo kann ich mich bewerben?
Förderrichtlinien
Worauf muss ich bei einer Bewerbung achten?
Projekte
Beispiele für geförderte Projekte.
Förderantrag
Hier bitte das Formular herunterladen.
Hier können Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail einreichen.
Adresse
Der ausgefüllte Antrag kann mit der Post an
Dipl. Pädagoge Klaus Springer
Ingeborg SIEBER Stiftung
Blumenhaller Weg 51 A
49080 Osnabrück
geschickt werden.
- Zweck der Ingeborg – Sieber -Stiftung ist die Förderung musikalischer und künstlerischer Talente aus dem regionalen Bereich der Stadt und des Landkreises Osnabrück.
- Eine Förderung kann nur auf schriftlichem Antrag gewährt werden. Bewerbungen mit den nötigen Unterlagen müssen bis zum 31.05. des jeweiligen Kalenderjahres an die Ingeborg – Sieber – Stiftung gesandt werden. Unberücksichtigt bleiben Anträge, die nicht form- und fristgerecht gestellt wurden.
- Die Förderung ist eine Einmalzuwendung und wird jeder/m Antragsteller/in nur einmal pro Jahr gewährt. Jedoch ist eine erneute Bewerbung im darauffolgenden Jahr möglich.
- Gefördert werden Studierende, die in grundständigen Studiengängen bzw. in konsekutiven Masterstudiengängen des Instituts für Musik der Hochschule Osnabrück sowie des Fachs Kunst|Kunstpädagogik der Universität Osnabrück eingeschrieben sind.
- Gefördert werden außerdem junge Musiker_innen und Künstler_innen aus Stadt und Landkreis Osnabrück.
- Gefördert werden Musiker_innen und Künstler_innen bis einschließlich dem 28. Lebensjahr. Bei Start_Up Initiativen und Projektförderung von Gruppen ist eine Abweichung der Alterskriterien möglich.
- Die Förderung versteht sich in der Regel als ergänzende Teilförderung und wird die Gesamtkosten eines Projekts nicht übernehmen. Die Fördersumme wird für jeden Projektantrag von dem Stiftungsvorstand individuell festgelegt und zugeteilt. Die Fördersumme liegt i.d.R. zwischen 1.6oo,- und 2.ooo Euro.
- Die Anträge werden entsprechend der folgenden Kriterien als förderwürdig eingestuft:
Klare Vorstellungen der künstlerischen Ausrichtung und Ziele
Überzeugende Begründung der/s Antragsteller_in bzgl. der Förderwürdigkeit
Realistische Zeit und Kostenkalkulation
Sehr gute Studienleistungen
Überzeugendes künstlerisches Potential
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
- Die Benachrichtigung bei Bewilligung einer Förderung erfolgt bis 31. Juli. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
- Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt jeweils bis spätestens zum 30. September und ist nur auf ein Inlandskonto möglich.
In den vergangenen Jahren wurden unter anderem Projekte gefördert von
2018
2019
Atefeh Amiri Amirbad
Anonym
Emma Siemtje Steen
Mohammad Hossein Aminottojari
2020
Anonym
Anonym
Mohammad Hossein Aminottojari
Verena Lühmann